Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Evaluation des Handlungsleitfadens

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen einzuführen.

Es müssen Maßnahmen entwickelt werden, die es Beschäftigten auch nach längerer Krankheit erlauben, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Der vom DGB-Bildungswerk im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelte Handlungsleitfaden wird nun im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung evaluiert.
Die Akzeptanz und Praxistauglichkeit des Leitfadens in den Betrieben wird untersucht. Befragt werden Mitglieder des Integrationsteams und betroffene Beschäftigte in sechs Unternehmen bzw. Verwaltungen.
In überbetrieblichen Workshops werden die Erfahrungen und Ergebnisse der Evaluation bewertet. Die Darstellung von Beispielen guter Praxis soll weitere Betriebe ermutigen, ein BEM einzuführen.

Laufzeit: 01. Oktober 2008 bis 31. März 2010.